
Altersvorsorge neu gedacht – ab 2027
Private Altersvorsorge.
Der Staat zahlt mit.
Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen Sie die staatliche Förderung und legen den Grundstein für Ihre finanzielle Zukunft. Die wichtigsten Informationen im Überblick.
˙✦ KI-generiertes Bild
Zusätzlich fürs Alter vorsorgen
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr
Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Neben der bestehenden Riester-Förderung für Bestandsverträge gibt es künftig das neue Altersvorsorgedepot. Der Staat fördert Ihre private Altersvorsorge mit attraktiven Zulagen, abhängig von Ihrem Eigenbeitrag. *
bis 540 €*
Grundzulage pro Person und Jahr
bis 300 €*
Kinderzulage pro Kind und Jahr
200 €*
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig, unter 25 Jahre)
Steuervorteil
Individuelle Steuervorteile möglich
* Die genannten Förderbeträge sind Maximalwerte und abhängig von Ihrem individuellen Eigenbeitrag, Lebenssituation, der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder und der Förderberechtigung. Dies ist eine unverbindliche Übersicht. Ihre genaue Förderung ermitteln wir gerne persönlich. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Förderung verstehen
ETFs als Anlagemöglichkeit im Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ab 2027 ist kapitalmarktbasiert – das heißt, Sie können unter anderem in staatlich zertifizierte Anlagen investieren, die beispielsweise auch direkt in ETFs investieren. Breit gestreut, kostengünstig und transparent. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen – eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert.
Weltweit investieren
Je nach Ausgestaltung des Altersvorsorgevertrags können unterschiedliche Kapitalmarktanlagen zur Verfügung stehen. Dazu können beispielsweise Fonds oder ETFs gehören.
Kosten & Kostenobergrenze
Die Kosten eines Altersvorsorgeprodukts hängen vom jeweiligen Produkt und Anbieter ab. Für das gesetzliche Standardprodukt gelten Kostenobergrenzen.
Förderung vom Staat
Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge mit Zulagen. Erträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags werden grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase steuerlich berücksichtigt.
Förderbeispiele
Alle Angaben sind unverbindliche Beispielwerte ohne Gewähr.
Ihre individuelle Förderung können wir gerne mit Ihnen persönlich ermitteln.
Die Förderquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenbeitrag und staatlichen Förderung dar.

Thomas, 50 Jahre
Single · keine Kinder · 60.000 € brutto
Ihre Förderung
785 €
pro Jahr
| Eigenbeitrag | 1.800 €/Jahr |
| Grundzulage | + 540 € |
| Steuererstattung | + 245 € |
| Förderquote | 43 % |

Sara, 38 Jahre
Alleinerziehend · 2 Kinder · 20.000 € brutto
Ihre Förderung
780 €
pro Jahr
| Eigenbeitrag | 360 €/Jahr |
| Grundzulage | + 180 € |
| Kinderzulage (2 Kinder) | + 600 € |
| Förderquote | 216 % |

Familie Hoffmann
2 Kinder · Er 60.000 € / Sie 20.000 € brutto
Ihre Förderung
1.320 €
pro Jahr (gesamt)
| Eigenbeitrag (er) | 1.800 €/Jahr |
| Grundzulage (er) | + 540 € |
| Eigenbeitrag (sie) | 360 €/Jahr |
| Grundzulage (sie) | + 180 € |
| Kinderzulage (2 Kinder) | + 600 € |
| Förderquote | 61% |
Förderung selbst berechnen
Wie viel Förderung steht Ihnen zu?
Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung zur möglichen Förderung.
Persönliche Beratung
Wir beraten Sie gerne
Ganz gleich, ob Sie schon Kunde bei uns sind oder noch nie mit uns gesprochen haben – wir beraten Sie gerne. Wer sich nur informieren möchte, ist genauso willkommen wie jemand, der eine konkrete Entscheidung treffen möchte. Das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich ab dem 01. Januar 2027.
Sie nutzen bereits die staatliche Förderung?
Sie haben bereits einen Vorsorgevertrag? Prima! Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, von der neuen Förderung zu profitieren.
Sie nutzen bisher keine staatliche Förderung?
Sie haben noch keine staatliche Förderung, möchten sich aber zum Thema Altersvorsorgedepot informieren? Dann beraten wir Sie gerne.
Altersvorsorgedepot ab 2027
Die zwei Phasen Ihres Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot wird in zwei getrennte, staatlich geregelte Phasen aufgeteilt – Ansparen und Auszahlen.
01
Ansparphase
Vom Berufseinstieg bis zur Rente
- Flexible Einzahlungen per Sparplan (jederzeit änderbar)
- Staatliche Grundzulage bis zu 540 € pro Person und Jahr abhängig vom Eigenbetrag
- Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind und Jahr abhängig vom Eigenbetrag
- Individuelle Steuervorteile
- Anlage in unterschiedliche kapitalmarktorientierte Anlageklassen möglich
02
Auszahlungsphase
Ab dem 65. Lebensjahr
- Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr
- Auszahlplan (mind. bis 85. Lebensjahr), oder lebenslange Rente
- Bis zu 30 % Einmalauszahlung zu Beginn der Auszahlphase
- Vererbbarkeit auf Basis der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen
Wichtige Infos
Das müssen Sie wissen
Warum die Reform?
Die Bundesregierung ersetzt die Riester-Rente durch das neue Altersvorsorgedepot. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das neue Produkt ist flexibler, kapitalmarktbasiert und staatlich gefördert, mit bis zu 540 € Grundzulage jährlich und einem steuerbegünstigten Höchstbetrag von 6.840 € pro Jahr.
Bestandsschutz für Riester-Verträge
Bereits erhaltene staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen sowie Steuervorteile) bleiben bei Ihrem bestehenden Riester-Vertrag erhalten. Ihr Vertrag kann bis zum Rentenalter weitergeführt werden oder an das neue Altersvorsorgedepot angepasst werden.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige auf Antrag sowie Ehepartner ohne eigenes Einkommen – sofern der Partner förderberechtigt ist und mindestens 120 € in einen eigenen Vertrag einzahlt. Ein kurzes Gespräch klärt, ob Sie Anspruch haben.
Flexibel anpassen – ganz nach Lebenslage
Sparrate erhöhen oder senken, Beiträge pausieren oder Einmalbeiträge leisten – das Altersvorsorgedepot passt sich Ihrer Lebenssituation an. Keine Sorge bei Jobwechsel oder Änderung Ihrer Lebens- und Familiensituation.
Kosten und KostenObergrenze
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Das gesetzliche Standardprodukt ist einfach und kostengünstig strukturiert – der Gesetzgeber schreibt klare Obergrenzen für Kosten vor. Darüber hinaus wird es je nach Anbieter unterschiedliche Produktangebote mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten geben.
max. 1,0 % Effektivkosten p.a.*
gesetzliche Obergrenze für das Standardprodukt. Enthalten sind alle Verwaltungs-, Fonds- und Vertriebskosten.
keine Abschlussgebühren
beim gesetzlichen Standardprodukt. Einzahlungen fließen direkt in Ihre Altersvorsorge.
* Kosten können je nach gewähltem Produkt variieren. Details erhalten Sie in Ihrem persönlichen Beratungsgespräch.
Bereits vorgesorgt
Ihr Vertrag – Ihre Entscheidung
Für bestehende Riester-Verträge ergeben sich ab 2027 verschiedene Möglichkeiten. Welche Möglichkeit im Einzelfall infrage kommt, hängt unter anderem vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab.
Option 1
Weiterführen wie bisher
Ihr bestehender Vertrag läuft unter den ausgemachten Förder- und Vertragsbedingungen weiter. Ob Ihr Vertrag zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt, lässt sich in einem persönlichen Gespräch klären.
✓ Bestandsschutz
Option 2
Vertrag anpassen
Je nach bestehendem Vertrag können Anpassungen an die neuen Förderregelungen sinnvoll sein. Ob und welche Anpassungen für Sie sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Vertrag und der individuellen Situation ab.
✓ Vertrag optimieren
Option 3
Zum neuen Vertrag wechseln
Das neue Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an der Kapitalmarktentwicklung, moderne ETF-Investments und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Bei einer zulässigen Übertragung können bestehende Förderungen nach den gesetzlichen Regelungen erhalten bleiben.
✓ Neuer Vertrag
Häufige Fragen
FAQ
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