Zwei Menschen blicken in den Sonnenuntergang

Altersvorsorge neu gedacht – ab 2027

Private Altersvorsorge.
Der Staat zahlt mit.

Mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen Sie die staatliche Förderung und legen den Grundstein für Ihre finanzielle Zukunft. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

˙✦ KI-generiertes Bild

Zusätzlich fürs Alter vorsorgen

Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr

Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Neben der bestehenden Riester-Förderung für Bestandsverträge gibt es künftig das neue Altersvorsorgedepot. Der Staat fördert Ihre private Altersvorsorge mit attraktiven Zulagen, abhängig von Ihrem Eigenbeitrag. *

bis 540 €*

Grundzulage pro Person und Jahr

bis 300 €*

Kinderzulage pro Kind und Jahr

200 €*

Berufseinsteiger-Bonus (einmalig, unter 25 Jahre)

Steuervorteil

Individuelle Steuervorteile möglich

Die Förderung verstehen

ETFs als Anlagemöglichkeit im Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 ist kapitalmarktbasiert – das heißt, Sie können unter anderem in staatlich zertifizierte Anlagen investieren, die beispielsweise auch direkt in ETFs investieren. Breit gestreut, kostengünstig und transparent. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen – eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert.

Weltweit investieren

Je nach Ausgestaltung des Altersvorsorgevertrags können unterschiedliche Kapitalmarktanlagen zur Verfügung stehen. Dazu können beispielsweise Fonds oder ETFs gehören.

Kosten & Kostenobergrenze

Die Kosten eines Altersvorsorgeprodukts hängen vom jeweiligen Produkt und Anbieter ab. Für das gesetzliche Standardprodukt gelten Kostenobergrenzen.

Förderung vom Staat

Der Staat unterstützt Ihre private Altersvorsorge mit Zulagen. Erträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags werden grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase steuerlich berücksichtigt.

Förderbeispiele

Alle Angaben sind unverbindliche Beispielwerte ohne Gewähr.
Ihre individuelle Förderung können wir gerne mit Ihnen persönlich ermitteln.
Die Förderquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenbeitrag und staatlichen Förderung dar.

Thomas, 50 Jahre

Single · keine Kinder · 60.000 € brutto

Ihre Förderung

785 €

pro Jahr

Eigenbeitrag1.800 €/Jahr
Grundzulage+ 540 €
Steuererstattung+ 245 €
Förderquote43 %

Sara, 38 Jahre

Alleinerziehend · 2 Kinder · 20.000 € brutto

Ihre Förderung

780 €

pro Jahr

Eigenbeitrag360 €/Jahr
Grundzulage+ 180 €
Kinderzulage (2 Kinder)+ 600 €
Förderquote216 %

Familie Hoffmann

2 Kinder · Er 60.000 € / Sie 20.000 € brutto

Ihre Förderung

1.320 €

pro Jahr (gesamt)

Eigenbeitrag (er)1.800 €/Jahr
Grundzulage (er)+ 540 €
Eigenbeitrag (sie)360 €/Jahr
Grundzulage (sie)+ 180 €
Kinderzulage (2 Kinder)+ 600 €
Förderquote61%

Förderung selbst berechnen

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?
Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Orientierung zur möglichen Förderung.

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Persönliche Beratung

Wir beraten Sie gerne

Ganz gleich, ob Sie schon Kunde bei uns sind oder noch nie mit uns gesprochen haben – wir beraten Sie gerne. Wer sich nur informieren möchte, ist genauso willkommen wie jemand, der eine konkrete Entscheidung treffen möchte. Das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich ab dem 01. Januar 2027.

Sie nutzen bereits die staatliche Förderung?

Sie haben bereits einen Vorsorgevertrag? Prima! Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, von der neuen Förderung zu profitieren.

Sie nutzen bisher keine staatliche Förderung?

Sie haben noch keine staatliche Förderung, möchten sich aber zum Thema Altersvorsorgedepot informieren? Dann beraten wir Sie gerne.

Altersvorsorgedepot ab 2027

Die zwei Phasen Ihres Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot wird in zwei getrennte, staatlich geregelte Phasen aufgeteilt – Ansparen und Auszahlen.

01

Ansparphase

Vom Berufseinstieg bis zur Rente

  • Flexible Einzahlungen per Sparplan (jederzeit änderbar)
  • Staatliche Grundzulage bis zu 540 € pro Person und Jahr abhängig vom Eigenbetrag
  • Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind und Jahr abhängig vom Eigenbetrag
  • Individuelle Steuervorteile
  • Anlage in unterschiedliche kapitalmarktorientierte Anlageklassen möglich

02

Auszahlungsphase

Ab dem 65. Lebensjahr

  • Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr
  • Auszahlplan (mind. bis 85. Lebensjahr), oder lebenslange Rente
  • Bis zu 30 % Einmalauszahlung zu Beginn der Auszahlphase
  • Vererbbarkeit auf Basis der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen

Wichtige Infos

Das müssen Sie wissen

Warum die Reform?

Die Bundesregierung ersetzt die Riester-Rente durch das neue Altersvorsorgedepot. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das neue Produkt ist flexibler, kapitalmarktbasiert und staatlich gefördert, mit bis zu 540 € Grundzulage jährlich und einem steuerbegünstigten Höchstbetrag von 6.840 € pro Jahr.

Bestandsschutz für Riester-Verträge

Bereits erhaltene staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen sowie Steuervorteile) bleiben bei Ihrem bestehenden Riester-Vertrag erhalten. Ihr Vertrag kann bis zum Rentenalter weitergeführt werden oder an das neue Altersvorsorgedepot angepasst werden.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige auf Antrag sowie Ehepartner ohne eigenes Einkommen – sofern der Partner förderberechtigt ist und mindestens 120 € in einen eigenen Vertrag einzahlt. Ein kurzes Gespräch klärt, ob Sie Anspruch haben.

Flexibel anpassen – ganz nach Lebenslage

Sparrate erhöhen oder senken, Beiträge pausieren oder Einmalbeiträge leisten – das Altersvorsorgedepot passt sich Ihrer Lebenssituation an. Keine Sorge bei Jobwechsel oder Änderung Ihrer Lebens- und Familiensituation.

Kosten und KostenObergrenze

Was kostet das Altersvorsorgedepot?

Das gesetzliche Standardprodukt ist einfach und kostengünstig strukturiert – der Gesetzgeber schreibt klare Obergrenzen für Kosten vor. Darüber hinaus wird es je nach Anbieter unterschiedliche Produktangebote mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten geben.

max. 1,0 % Effektivkosten p.a.*

gesetzliche Obergrenze für das Standardprodukt. Enthalten sind alle Verwaltungs-, Fonds- und Vertriebskosten.

keine Abschlussgebühren

beim gesetzlichen Standardprodukt. Einzahlungen fließen direkt in Ihre Altersvorsorge.

* Kosten können je nach gewähltem Produkt variieren. Details erhalten Sie in Ihrem persönlichen Beratungsgespräch.

Sie haben bereits einen Riester?

Wird hier noch ein Titel benötigt?

Was sind Ihre Möglichkeiten ab 01. Januar 2027?

Im Rahmen der Rentenform können bestehende Riesterverträge weitergeführt, angepasst oder in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden.

Option 1

Riester-Vertrag wie bisher weiterführen

Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft unverändert weiter. Sie erhalten weiterhin die bisherigen staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und individueller Steuervorteil) nach der bisherigen Fördersystematik. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die bestehende 100% Kapitalgarantie für Eigenbeiträge und Zulage bleibt bestehen.

? Bestandsschutz gilt

Option 2

Riester-Vertrag anpassen

Sie können Ihren bestehenden Vertrag optimieren und zwischen zwei Anpassungsmöglichkeiten wählen:

  • Neue Fördersystematik wählen (Haken dran)
  • Auszahlplan statt Leibrente – Möglichkeit Wechsel der bisher vorgeschriebenen können Sie alternativ einen Auszahlplan wählen.

Individuelle Beratung empfohlen – die passende Option hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Wechsel zurück in das alter Fördersystem ist nicht möglich. Wir sind für Sie da.

Option 3

Zum neuen Altersvorsorgedepot wechseln

Das neue Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an der Kapitalmarktentwicklung, moderne ETF-Investments und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Ihre bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben bei einer Übertragung vollständig erhalten.

  • Guthaben übertragen – Ihre Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben dabei vollständig erhalten.
  • Vertrag ruhen lassen und neues Depot eröffnen (Haken davor)

? Steuerliche Vorteile bleiben bei Übertrag erhalten

Bereits vorgesorgt

Ihr Vertrag – Ihre Entscheidung

Für bestehende Riester-Verträge ergeben sich ab 2027 verschiedene Möglichkeiten. Welche Möglichkeit im Einzelfall infrage kommt, hängt unter anderem vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab.

Option 1

Weiterführen wie bisher

Ihr bestehender Vertrag läuft unter den ausgemachten Förder- und Vertragsbedingungen weiter. Ob Ihr Vertrag zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt, lässt sich in einem persönlichen Gespräch klären.

✓ Bestandsschutz

Option 2

Vertrag anpassen

Je nach bestehendem Vertrag können Anpassungen an die neuen Förderregelungen sinnvoll sein. Ob und welche Anpassungen für Sie sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Vertrag und der individuellen Situation ab.

✓ Vertrag optimieren

Option 3

Zum neuen Vertrag wechseln

Das neue Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an der Kapitalmarktentwicklung, moderne ETF-Investments und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Bei einer zulässigen Übertragung können bestehende Förderungen nach den gesetzlichen Regelungen erhalten bleiben.

✓ Neuer Vertrag

Häufige Fragen

FAQ

Was ist das neue Altersvorsorgedepot 2027?
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues Vorsorgemodell für den langfristigen Vermögensaufbau im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Es soll mehr Flexibilität bei der Geldanlage bieten und gleichzeitig steuerlich gefördert werden.
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Das neue Altersvorsorgedepot soll offiziell am 1. Januar 2027 starten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die neue Vorsorgelösung nutzen.
Kann ich meinen Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, ein Übertrag des bereits angesparten Kapitals in das neue Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich möglich sein. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrem bestehenden Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft weiter und genießt Bestandsschutz. Sie müssen nichts zurückzahlen und können später entscheiden, ob Sie den Vertrag weiterführen, beitragsfrei stellen oder in das neue System wechseln.
Ist das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige geeignet?
Ja, das Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offenstehen, also auch Selbstständigen und Freiberuflern. Damit wird es deutlich flexibler als klassische Riester-Lösungen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich gefördert?
Die staatliche Förderung soll über den Sonderausgabenabzug erfolgen. Dadurch können Beiträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
Wie flexibel ist die Geldanlage im Altersvorsorgedepot?
Das neue Vorsorgemodell soll mehr Flexibilität bei der Auswahl der Anlagen bieten als klassische Riester-Verträge. So können Sie die Strategie besser an Ihre persönliche Risikobereitschaft anpassen.
Was ändert sich bei einem Wechsel ins Altersvorsorgedepot?
Bei einem Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot genießen Sie mehr Flexibilität bei der Geldanlage, können in unter anderem in ETFs investieren und haben größere Spielräume bei der Auszahlung. Ihre bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei vollständig erhalten.

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Wir melden uns, wenn es neue Informationen gibt und sobald das Depot startet.

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